Stiftung, Leitung, Fördergrundsätze, Satzung und Transparenz

Die Georg-Stiftung

Die Georg-Stiftung – Hilfe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung wurde am 4. Mai 2009 von der Katholischen Kirchengemeinde St. Georg gegründet. Sie unterstützt hilfsbedürftige Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales im Einzugsbereich des Erzbistums Köln.

Die Stiftung wird treuhänderisch durch die CaritasStiftung im Erzbistum Köln verwaltet. Dadurch verbindet sich das besondere Anliegen der Georg-Stiftung mit einer erfahrenen und verlässlichen Stiftungsverwaltung. Weitere Informationen zur Treuhänderin: www.caritasstiftung.de

Unser Anliegen

Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Deshalb fördert die Georg-Stiftung Angebote, die Kommunikation erleichtern, Bildungswege öffnen, Gemeinschaft ermöglichen und individuelle Unterstützung bieten.

Auf einen Blick

Georg-Stiftung – Hilfe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung

Gründungsdatum

4. Mai 2009

Stifterin

Katholische Kirchengemeinde St. Georg

Stiftungszweck

Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung in Bildung, Kultur und Sozialem im Einzugsbereich des Erzbistums Köln.

Treuhänderin

CaritasStiftung im Erzbistum Köln

Leitung der Stiftung

Dr. Hermann-Josef Reuther

Vorsitzender. Dr. Hermann-Josef Reuther war 29 Jahre Diözesan-Beauftragter der Hörbehindertenseelsorge im Erzbistum Köln und ist Pfarrer im Ruhestand.

Dr. Juliane Mergenbaum

Stellvertretende Vorsitzende. Dr. Juliane Mergenbaum ist Hörbehindertenpädagogin und seit vielen Jahren in der Hörbehindertenseelsorge im Erzbistum Köln tätig.

Unsere Fördergrundsätze

Die Georg-Stiftung fördert Maßnahmen, die Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Dazu gehören insbesondere:

  • kirchliche und gesellschaftliche Bildungsangebote

  • kulturelle, spirituelle und erholungsbezogene Maßnahmen

  • Gebärdensprachdolmetschung und der Abbau kommunikativer Barrieren

  • technische Hörhilfen

  • Angebote für Familien sowie für Menschen mit zusätzlichen Erkrankungen oder Pflegebedarf

  • Projekte, die Menschen mit Migrationsgeschichte einbeziehen

  • Maßnahmen für eine bessere Unterstützung hörbehinderter Menschen im Katastrophenfall

Satzung und Transparenz

Die Arbeit der Georg-Stiftung richtet sich nach ihrer Satzung. Darin sind der Stiftungszweck, die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Aufgaben der Stiftungsorgane und die Verwendung der Mittel verbindlich geregelt.

Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die anvertrauten Mittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Aufgaben eingesetzt. Die treuhänderische Verwaltung übernimmt die CaritasStiftung im Erzbistum Köln.

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