Gemeinsam Barrieren abbauen

So können Sie helfen

Spende, Zustiftung, Zuwendungsbestätigung und Bankverbindung

Ob mit einer Spende oder einer Zustiftung: Ihre Unterstützung hilft Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung. Sie fördern Verständigung, Bildung, Begegnung und gesellschaftliche Teilhabe.

Spende: Hilfe, die zeitnah wirkt

Eine Spende wird zeitnah für die gemeinnützigen und satzungsgemäßen Aufgaben der Georg-Stiftung eingesetzt. Damit können aktuelle Projekte und konkrete Hilfen unterstützt werden, zum Beispiel Gebärdensprachdolmetschung, Bildungs- und Kulturangebote, Erholungsmaßnahmen oder technische Hörhilfen.

Wirkung: aktuelle Hilfe

Verwendung: zeitnahe, satzungsgemäß

Ziel: Projekte und konkrete Hilfen

Zustiftung: Hilfe, die dauerhaft wirkt

Eine Zustiftung fließt in das Stiftungsvermögen ein. Das zugestiftete Kapital bleibt grundsätzlich dauerhaft erhalten. Die daraus erwirtschafteten Erträge stehen langfristig für die Förderarbeit zur Verfügung. So stärken Sie die Georg-Stiftung nachhaltig und schaffen Hilfe für kommende Jahre.

Wirkung: dauerhafte Stärkung

Verwendung: Zuführung zum Stiftungsvermögen

Ziel: langfristige Erträge für die Förderarbeit

Ihre Zuwendungsbestätigung

Für Ihre Spende oder Zustiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die Sie steuerlich geltend machen können. Bitte geben Sie dafür Ihre vollständige Anschrift an. Bei einer Online-Zuwendung können Sie die erforderlichen Kontaktdaten direkt im Spendenformular eintragen. Bei Zuwendungen bis 300 Euro kann gegenüber dem Finanzamt alternativ ein vereinfachter Nachweis, zum Beispiel der Kontoauszug zusammen mit dem entsprechenden Beleg, ausreichen.

Per Banküberweisung helfen

Empfänger: CaritasStiftung im Erzbistum Köln

IBAN: DE62 3706 0193 0021 0210 40

BIC: GENODED1PAX

Verwendungszweck: Georg-Stiftung – Hilfe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung, Kenn-Nr.: X2413X